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   OVG Niedersachsen, 19.04.2018 - 5 ME 36/18   

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OVG Niedersachsen, 19.04.2018 - 5 ME 36/18 (https://dejure.org/2018,10425)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.04.2018 - 5 ME 36/18 (https://dejure.org/2018,10425)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. April 2018 - 5 ME 36/18 (https://dejure.org/2018,10425)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2018 - 5 ME 36/18
    Sofern Bewerber mit dem gleichen Gesamturteil bewertet worden sind, hat der Dienstherr (als weiteres unmittelbar leistungsbezogenes Kriterium) zunächst die dienstlichen Beurteilungen umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen (Nds. OVG, Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn. 19 und Beschluss vom 1.12.2017 - 5 ME 204/17 -, juris Rn. 15).

    Sind die Bewerber auch nach der umfassenden inhaltlichen Auswertung der aktuellen dienstlichen Beurteilungen ("ausschärfende Betrachtung") als im Wesentlichen gleich geeignet einzustufen, ist für die Auswahlentscheidung (zunächst) auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen, ehe die Heranziehung nicht leistungsbezogener Hilfskriterien in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.11.2012 - BVerwG 2 VR 5.12 -, juris Rn. 25 f; Nds. OVG, Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn. 23 ff.).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht und der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung annehmen, dass maßgebend für den Leistungsvergleich "in erster Linie" das abschließende Gesamturteil der Beurteilung ist, dass durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist, (BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013, a. a. O., Rn. 21, und Beschluss vom 19.12.2014, a. a. O., Rn. 35; Nds. OVG, Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn. 9), so ist danach entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin kein Raum für die Reihenfolge der Auswertung von dienstlichen Beurteilungen eröffnet (vgl. BB vom 16.3.2018, S. 3 ff. [Bl. 171 ff./GA]).

    Nach gefestigter Rechtsprechung sind nur bei gleichen Gesamturteilen die Beurteilungen anschließend - "in zweiter Linie" bzw. auf der zweiten Stufe - umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen, so genannte ausschärfende Betrachtung (BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014, a. a. O., Rn. 35; Nds. OVG, Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn. 16 ff. m. w. N.).

    Hintergrund ist die besondere Bedeutung, die Gesamturteilen zukommt (BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 - BVerwG 2 VR 1.16 -, juris Rn. 40).

    Stattdessen sind Gesamturteile durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden und bedürfen deshalb von vornherein grundsätzlich einer individuellen Begründung (BVerwG, Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 27.4 -, juris Rn. 32 ff.; Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn. 39 ff.; Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 63; Nds. OVG, Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn. 9, 21).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2018 - 5 ME 36/18
    Der Dienstherr darf das Amt nur demjenigen Bewerber verleihen, den er aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs als den am besten geeigneten ausgewählt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris Rn. 19).

    Nach ständiger Rechtsprechung sind dies regelmäßig die aktuellen aussagekräftigen dienstlichen Beurteilungen (BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 20.6.2013, a. a. O., Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2012 - 5 ME 235/12 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 14.11.2013 - 5 ME 228/13 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 5.6.2015 - 5 ME 93/15 -, juris Rn. 6), weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auf den aktuellen Stand abzustellen ist.

    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013, a. a. O., Rn. 21 und Beschluss vom 19.12.2014 - BVerwG 2 VR 1.14 -, juris Rn. 35; Nds. OVG, Beschluss vom 21.12.2016 - 5 ME 151/16 -, juris Rn. 9).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht und der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung annehmen, dass maßgebend für den Leistungsvergleich "in erster Linie" das abschließende Gesamturteil der Beurteilung ist, dass durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist, (BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013, a. a. O., Rn. 21, und Beschluss vom 19.12.2014, a. a. O., Rn. 35; Nds. OVG, Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn. 9), so ist danach entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin kein Raum für die Reihenfolge der Auswertung von dienstlichen Beurteilungen eröffnet (vgl. BB vom 16.3.2018, S. 3 ff. [Bl. 171 ff./GA]).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2018 - 5 ME 36/18
    Erweist sich anhand dieses Maßstabs die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, erscheint eine Auswahl des jeweiligen Antragstellers also jedenfalls möglich (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 11 ff.; BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 32; Nds. OVG, Beschluss vom 8.9.2011 - 5 ME 234/11 -, juris Rn. 27), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - wie hier - Erfolg.

    Dabei darf das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach Prüfungsmaßstab, -umfang und -tiefe nicht hinter einem Hauptsacheverfahren zurückbleiben (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010, a. a. O., Rn. 32).

    Dementsprechend darf die Bewerbung des Konkurrenten nur aus Gründen zurückgewiesen werden, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010, a. a. O., Rn. 21; Urteil vom 29.11.2012 - BVerwG 2 C 6.11 -, juris Rn. 10).

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2018 - 5 ME 36/18
    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013, a. a. O., Rn. 21 und Beschluss vom 19.12.2014 - BVerwG 2 VR 1.14 -, juris Rn. 35; Nds. OVG, Beschluss vom 21.12.2016 - 5 ME 151/16 -, juris Rn. 9).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht und der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung annehmen, dass maßgebend für den Leistungsvergleich "in erster Linie" das abschließende Gesamturteil der Beurteilung ist, dass durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist, (BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013, a. a. O., Rn. 21, und Beschluss vom 19.12.2014, a. a. O., Rn. 35; Nds. OVG, Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn. 9), so ist danach entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin kein Raum für die Reihenfolge der Auswertung von dienstlichen Beurteilungen eröffnet (vgl. BB vom 16.3.2018, S. 3 ff. [Bl. 171 ff./GA]).

    Nach gefestigter Rechtsprechung sind nur bei gleichen Gesamturteilen die Beurteilungen anschließend - "in zweiter Linie" bzw. auf der zweiten Stufe - umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen, so genannte ausschärfende Betrachtung (BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014, a. a. O., Rn. 35; Nds. OVG, Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn. 16 ff. m. w. N.).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2018 - 5 ME 36/18
    Dementsprechend darf die Bewerbung des Konkurrenten nur aus Gründen zurückgewiesen werden, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010, a. a. O., Rn. 21; Urteil vom 29.11.2012 - BVerwG 2 C 6.11 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2018 - 5 ME 36/18
    Stattdessen sind Gesamturteile durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden und bedürfen deshalb von vornherein grundsätzlich einer individuellen Begründung (BVerwG, Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 27.4 -, juris Rn. 32 ff.; Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn. 39 ff.; Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 63; Nds. OVG, Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn. 9, 21).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2018 - 5 ME 36/18
    Nach ständiger Rechtsprechung sind dies regelmäßig die aktuellen aussagekräftigen dienstlichen Beurteilungen (BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 20.6.2013, a. a. O., Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2012 - 5 ME 235/12 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 14.11.2013 - 5 ME 228/13 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 5.6.2015 - 5 ME 93/15 -, juris Rn. 6), weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auf den aktuellen Stand abzustellen ist.
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2018 - 5 ME 36/18
    Sind die Bewerber auch nach der umfassenden inhaltlichen Auswertung der aktuellen dienstlichen Beurteilungen ("ausschärfende Betrachtung") als im Wesentlichen gleich geeignet einzustufen, ist für die Auswahlentscheidung (zunächst) auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen, ehe die Heranziehung nicht leistungsbezogener Hilfskriterien in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.11.2012 - BVerwG 2 VR 5.12 -, juris Rn. 25 f; Nds. OVG, Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn. 23 ff.).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2018 - 5 ME 36/18
    Erweist sich anhand dieses Maßstabs die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, erscheint eine Auswahl des jeweiligen Antragstellers also jedenfalls möglich (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 11 ff.; BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 32; Nds. OVG, Beschluss vom 8.9.2011 - 5 ME 234/11 -, juris Rn. 27), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - wie hier - Erfolg.
  • OVG Niedersachsen, 21.12.2016 - 5 ME 151/16

    Ausschärfende Betrachtung; strukturiertes Auswahlgespräch; Binnendifferenzierung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2018 - 5 ME 36/18
    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013, a. a. O., Rn. 21 und Beschluss vom 19.12.2014 - BVerwG 2 VR 1.14 -, juris Rn. 35; Nds. OVG, Beschluss vom 21.12.2016 - 5 ME 151/16 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10

    Anforderungen an die Beurteilung sich aus einem niedrigeren Statusamt Bewerbenden

  • OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 5 ME 296/11

    Notwendigkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung im Auswahlverfahren um eine

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 204/17

    Amt der Besoldungsgruppe R 4 als ein um zwei Stufen höheres Statusamt als ein Amt

  • OVG Niedersachsen, 10.10.2012 - 5 ME 235/12

    Abstellen eines Dienstherrn bei der Beförderungsauswahl zwischen zwei im

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2011 - 5 ME 234/11

    Anforderungen an die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer zur Änderung

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2013 - 5 ME 228/13

    Bestimmung der Zuständigkeit für zur Festlegung eines leistungsbezogenen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2018 - 4 S 40.17

    Feuerwehrbeamter; Aufstieg; Zulassung zum Aufstiegslehrgang; dienstliche

  • OVG Niedersachsen, 05.06.2015 - 5 ME 93/15

    Auswahlverfahren; ausschärfende Betrachtung; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag;

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